Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Entrümpelungsdienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Entrümpelungen Böhmer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) bezüglich Entrümpelungs- und Entsorgungsdienstleistungen.

2. Leistungen

  • Der Auftragnehmer führt Entrümpelungen, Transporte und Entsorgungen gemäß dem schriftlichen Angebot durch.
  • Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem erteilten Auftrag.
  • Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden separat berechnet.

3. Preise & Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von [z. B. 7 oder 14] Tagen ohne Abzug.
  • Bei Aufträgen über [z. B. 5.000 €] kann eine Anzahlung von [z. B. 30 %] verlangt werden.

4. Entsorgung & Haftung

  • Die Entsorgung erfolgt fachgerecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
  • Der Auftraggeber bestätigt, dass keine gefährlichen Stoffe (z. B. Asbest, Chemikalien) ohne vorherige Absprache enthalten sind.
  • Schäden an der Immobilie durch normale Arbeitsvorgänge (z. B. beim Abtransport sperriger Möbel) sind vom Auftraggeber zu dulden, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

5. Rücktritt & Stornierung

  • Der Auftraggeber kann den Auftrag bis 3 Tage vor Beginn kostenlos stornieren. Danach wird eine Stornogebühr von [z. B. 30 %] des Auftragswertes fällig.
  • Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, extreme Wetterbedingungen) kann der Auftragnehmer den Termin verschieben oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Abnahme & Reklamationen

  • Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Übergabe mit Abnahmeprotokoll.
  • Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Abnahme schriftlich mitzuteilen.

7. Gerichtsstand & Sonstiges

  • Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

8. Versicherung & Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter verursacht wurden.
  • Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Schäden am Gebäude oder Eigentum des Auftraggebers, die durch normale Arbeitsvorgänge entstehen (z. B. beim Transport sperriger Möbel durch enge Treppenhäuser), sind kein Haftungsfall, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit.
  • Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die berechtigte Schadensansprüche abdeckt. Schäden müssen innerhalb von 3 Tagen nach der Abnahme schriftlich gemeldet werden.
  • Für Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente oder andere nicht vorher gemeldete Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu sichern.